Satzung
Satzung
des Gartenvereins “Gelber Weg” e.V. Oschersleben
§1
Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen Gartenverein “Gelber Weg” e.V. Oschersleben ,die abgekürzte Form e.V. für den Zusatz “eingetragener Verein” ist eingeschoben.
- Der Verein ist in das Vereinsregister unter der Nummer VR 58 am 10.01.1991 eingetragen worden und hat seinen Sitz in Oschersleben (Bode).
Die aktuelle Registrierung beim Amtsgericht Stendal lautet VR 39058. - Der Gartenverein “Gelber Weg” e. V. Oschersleben ist eine Kleingärtnerorganisation mit anerkannter kleingärtnerischer Gemeinnützigkeit, verliehen durch die zuständige Behörde des Landkreises Bördekreis mit Datum vom 28.04.2011.§2
Zweck und Ziel des Vereins
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2, Bundeskleingartengesetz.
- Er organisiert die Nutzung von Kleingärten als gemeinnützige Tätigkeit, indem er mittels Einzelpachtvertrag Kleingarten – Parzellen verpachtet.
- Er setzt sich für die Erhaltung der Gartenanlage ein und fördert ihre Ausgestaltung als Bestandteil des allgemein zugänglichen öffentlichen Grüns.
Der Verein fördert das Interesse an der sinnvollen, ökologischen Nutzung des
Bodens, an der fachlichen Beratung zum Kleingartenwesen sowie an der Pflege und am
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der natürlichen Umwelt.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke im Interesse des Vereins eingesetzt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder des Vereins werden ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jeder Bürger werden, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen ständigen Wohnsitz in der BRD hat.
- Die Aufnahme als Mitglied ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Im Falle der Ablehnung ist der Antrag der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig.
- Die Aufnahme wird nach Zahlung der Aufnahmegebühr und nach unterschriftlicher Anerkennung der Satzung wirksam.
.4. Die Mitgliederversammlung kann einzelne Bürger, die besondere Leistungen für die Entwicklung des Kleingartenwesens erbracht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
§4
Rechte der Mitglieder
- Jedes Mitglied ist berechtigt,
– sich am Vereinsleben zu beteiligen,- an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, – alle vereinseigenen Einrichtungen zu nutzen sowie – eine Kleingartenparzelle zu pachten. - Die Rechte des Mitglieds ruhen bei Nichtzahlung der dem Verein zu erbringenden Leistungen.§5
Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied ist verpflichtet,
– diese Satzung und den abgeschlossenen
Einzelpachtvertrag sowie sich daraus ableitende gesetzliche
Regelungen und die gültige Gartenordnung einzuhalten,
– Beschlüsse des Vereins anzuerkennen und für deren Erfüllung zu
sorgen,
– die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitglieds-
beiträge , Umlagen sowie andere finanzielle Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung eines Kleingartens ergeben, zum jeweils
angegebenen Termin zu entrichten,
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erbrachte
– die von der Mitgliederversammlung beschlossene Gemeinschaftsarbeit zu erbringen und für nicht
Arbeitsstunden den wiederum beschlossenen Ersatzbetrag zu erbringen.
2. Ehrenmitglieder sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages und der Umlagen befreit. Sie brauchen keine Gemeinschaftsarbeit zu erbringen.
§6
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung bis zum 30. Juni des Jahres
an den Vorstand und wird zum Jahresende wirksam; sie endet weiterhin durch Ausschluss
oder Tod des Mitglieds.
2. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es
– schuldhaft seine auf Grund der Satzung oder Beschlüsse
Monaten der
obliegenden Pflichten verletzt,
– durch sein Verhalten schuldhaft das Ansehen oder die
Interessen des Vereins in grober Weise schädigt oder sich schuldhaft gegenüber anderen Mitgliedern des Vereins gewissenlos verhält,
– mehr als 3 Monate mit der Zahlung von Beiträgen, Umlagen oder anderen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein im Rückstand ist und trotz
schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 2 seinen Verpflichtungen nachkommt,
– seine Rechte oder Pflichten aus der Mitgliedschaft und Nutzung des Kleingartens auf Dritte überträgt.
- Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmen- mehrheit der anwesenden Mitglieder. Das auszuschließende Mitglied ist 2 Wochen vorher einzuladen.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden die sich aus der Satzung ergebenden Rechte
und
Pflichten des Mitglieds soweit sie sich nicht auf die Nutzung des Kleingartens beziehen. Alle finanziellen und sonstigen Verpflichtungen bis zum Tag der Beendigung der Mitgliedschaft sind zu erfüllen.
5. Die Kündigung des Pachtvertrages obliegt dem Pächter bzw. dem von ihm ermächtigten Vorstand, dabei gelten die Kündigungsklauseln des Pachtvertrages.
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§7
Organe des Vereins
Die Organe sind: – die Mitgliederversammlung – der Vorstand.
§8
Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr als Jahres- hauptversammlung einzuberufen und wenn die Belange des Vereins es erfordern. Sie ist weiterhin auf das schriftlich begründete Verlangen von mindestens 30% der Mitglieder anzuberaumen.
- Der Vorstand beruft durch Aushang in den Schaukästen (Weg 1 – 39 an den Eingängen Neubrandslebener Weg und Gelber Weg sowie Weg 40 – 56 am Eingang Gelber Weg) mindestens 3 Wochen vor dem Termin mit Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter. Im Falle der Verhinderung wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. - Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Mehr- heitsbeschluss ist für alle Mitglieder bindend. Die Abstimmung erfolgt offen oder auf Beschluss der Versammlung geheim.
- Stimmberechtigt ist jedes Mitglied.
- Die gefassten Beschlüsse sind vom Protokollführer mitzuschreiben und den Mitgliedern zur Kenntnis zu geben. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokoll- führer zu unterschreiben.§9
Der Vorstand
- Der Vorstand des Vereins besteht aus: – dem Vorsitzenden- dem stellvertretenden Vorsitzenden – dem Kassierer
– dem Schriftführer
– dem Fachberater.Weiterhin können Beisitzer gewählt werden.
- Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren gewählt und amtiert bis zur Neuwahl. Vorstandsmitglieder können während ihrer Amtszeit durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden, wenn sie die ihnen übertragenen Aufgaben nicht satzungsgemäß ausüben oder aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben können.Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Wahlperiode kann der
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Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied berufen.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist jeweils alleinvertretungsberechtigt.
Aufgaben des Vorstands sind:
– die laufende Geschäftsführung des Vereins,
– die Anmeldung des Vorstands und der Satzung sowie deren Änderung zur Eintragung
das Vereinsregister,
– die Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und die Durchführung ihrer
Beschlüsse,
– die Verwaltung und Pflege der Gemeinschaftseinrichtungen.
5. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende oder sein Stellvertreter und mindestens zwei weitere Mitglieder des Vorstands anwesend sind. Beschlüsse sind in einem Protokollbuch festzuhalten und vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterschreiben.
§ 10 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils bis zum 30.04. eines Jahres fällig. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 11 Kassenführung
Der Kassierer verwaltet die Kasse und das Konto des Vereins. Er führt das Kassenbuch mit den erforderlichen Belegen. Auszahlungen sind nur auf schriftliche Anweisung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters vorzunehmen.
§ 12
Die Revisoren
Bei der Wahl des Vorstands wählt die Mitgliederversammlung mindestens zwei Revisoren. Eine Wiederwahl ist möglich, wobei die Revisoren nicht Mitglied des Vorstands sein dürfen. Sie unterliegen keiner Weisung oder Beaufsichtigung durch den Vorstand.
Sie haben das Recht, an allen Vorstandssitzungen teilzunehmen sowie unvermutet Kontrollen der Kasse, des Kontos und der Belege vorzunehmen.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres führen die Revisoren eine Gesamtprüfung der Kasse, des Kontos und der Belege durch Die Prüfungen erstrecken sich auf die rechnerische und sachliche Richtigkeit. Über das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung zu berichten.
§ 13 Auflösung des Vereins
1. Über die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen des Vereins an die Kleingärtnerorganisation Gartenverein “Am Oesenweg” 1911 e.V. in Oschersleben (Bode).
Diese hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich der Förderung des Kleingarten- wesens zuzuführen.
§ 14 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 15 Sprachliche Gleichstellung
Die verwendeten Personen – und Funktionsbezeichnungen gelten sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form.
§ 16 Inkrafttreten der Satzung
1. Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 24.04.2014 beschlossen und gilt ab dem Tag der Registrierung beim Vereinsregistergericht.
2. Änderungen der Satzung bedürfen der Beschlussfassung durch die Mitglieder- versammlung.
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14.04.2011 beschlossen und in der Mitgliederversammlung am 24.04.2014 geändert und tritt in der nunmehrigen Form an Stelle der Satzung in der Fassung vom 14.04.2011.
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Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2014 fasste Beschluss über folgende Satzungsänderungen:
Seite 1, § 1, Pkt. 3 sowie § 2, Pkt. 1 Seite 6, § 13, Pkt. 2
Die Satzung steht Ihnen auch im PDF Format zum Download zur Verfügung.